Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken &handeln!Willst du auch an der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien:
Es ist besser, sich mit zuverlässigen Feinden zu umgeben, als mit unzuverlässigen Freunden
John Steinbeck
Verschuldung des BRD-Systemes:€
Wir bauen auf. Helft mit!
+++ 04.09.2010, Nachrichtenticker zum 6. Nationalen Antikriegstag in Dortmund +++         +++ 02.09.2010, Trier - Ohne Adolf läuft nichts mehr +++         +++ 02.09.2010, Pressemitteilung - Polizeiwillkür: Polizei verbietet nationale Antikriegstagsveranstaltung +++         +++ 02.09.2010, "Merkels willige Vollstrecker" +++        

Nationale Sozialisten aus Mainz-Bingen




Aktualisierung: 07.09.2010
 


Topliste von www.widerstand.info
Thiazi-Topsites
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - Nichts Neues

» Zur Hauptseite wechseln

Wie von mir erwartet, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth bestätigt, wonach die Verbotsverfügung über den Rudolf-Heß-Marsch auch in diesem Jahr
(22.08.2009) gerechtfertigt sei.

Soweit in der Presseerklärung des Verwaltungsgerichtshofs erklärt wird, daß ein Rechtsmittel gegen diesen Beschluß nicht möglich sei, ist dies selbstverständlich falsch. Ein Rechtsmittel hiergegen kann an das Bundesverfassungsgericht gerichtet werden. Dies ist dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auch bekannt, weil schon früher hinsichtlich eines von ihm bestätigten Verbotes des Heß-Marsches das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren dem Anmelder des Heß-Marsches Recht gegeben hatte, und daraufhin der Marsch stattfinden konnte.

Obwohl die Entscheidung relativ kurz war, und bereits am 02.07.2009 von mir sofortige Entscheidung gefordert worden war, damit das Verfassungsgericht hinreichend Zeit habe, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erst nach knapp einem Monat entschieden, mit einer sehr kurzen Begründung, so daß wiederum die Zeit für das Bundesverfassungsgericht verkürzt wurde.

Am 03.08.2009 ist mein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung an das Bundesverfassungsgericht gefaxt worden.

Quelle: http://www.juergen-rieger.de



» Zur Hauptseite wechseln
 
2006 - 2010 © Nationale Sozialisten aus Mainz-Bingen
Diese Seite wurde 57 mal angezeigt.

Nationale Sozialisten - Topliste
Kein Schüler, kein Student, aber auch kein Wissenschaftler oder Laie soll an endgültig bewiesene Tatsachen glauben, auch wenn es so in den Lehrbüchern dargestellt wird!


04.08.2009: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - Nichts Neues - Nationale Sozialisten aus Mainz-Bingen - Wie von mir erwartet, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth bestätigt, wonach die Verbotsverfügung über den Rudolf-Heß-Marsch auch in diesem Jahr (22.08.2009) gerechtfertigt sei. - © by Das Deutsche Volk