Wie der Parteivorsitzende der NPD und Hauptmann der Reserve Udo Voigt soeben aus der Presse erfährt, soll der Bundeswehrverband ihn ausgeschlossen haben. Als Grund wird eine Bewährungstrafe des Amtsgerichtes Berlin-Tiergarten angeführt, bei der es angeblich um Volksverhetzung und Beleidigung gegen den damaligen Nationalspieler Patrick Owomoela ging. Bemerkenswert ist, daß dieses Urteil der ersten Instanz nicht rechtskräftig ist. Voigt, wie die übrigen Angeklagten auch, hat hiergegen Rechtsmittel eingelegt. Der Parteivorsitzende geht von einem Freispruch in nächster Instanz aus. Er ist sowohl über diese plötzliche Entscheidung wie auch die Art und Weise der Bekanntgabe sehr verwundert. Voigt - Träger des goldenen Abzeichens des Bundeswehrverbandes - wörtlich: „Zunächst ist es üblich, erst den Betroffenen, dann die Presse zu informieren. Früher hielt sich der Bundeswehrverband immer an rechtsstaatliche Vorgehensweisen und hätte eine rechtskräftige Verurteilung abgewartet. Daß der sich nun im Wahlkampf einer langjährigen Forderung roter vaterlandsloser Gesellen aus der Sozi-Ecke beugt, zeigt deutlich, daß der Bundeswehrverband fest in roter Hand zu sein scheint!“ Der Parteivorsitzende wird natürlich Rechtsmittel gegen diese undemokratische Entscheidung und Vorgehensweise einlegen.
Kein Schüler, kein Student, aber auch kein Wissenschaftler oder Laie soll an endgültig bewiesene Tatsachen glauben, auch wenn es so in den Lehrbüchern dargestellt wird!