Die Wahl ist noch nicht gelaufen, da präsentieren uns die fleißigen Heinzelmännchen aus dem Bundesinnenministerium bereits ihre Vorstellungen, wohin die Reise in Sachen „innerer Sicherheit“ in den nächsten Jahren gehen soll. Zwar handelt es sich den Angaben des Ministeriums zufolge lediglich um „eine Art Wunschzettel der Referate des Ministeriums am Ende der Legislaturperiode“ und es ist schwer abzusehen, in welchem Maße diese Wünsche in einem etwaigen Koalitionsvertrag Niederschlag finden werden. Dennoch erlaubt das nun vorgelegte Positionspapier aufschlussreiche und zugleich sehr Besorgnis erregende Einblicke in die Vorstellungswelt der totalitären Überwachungsfanatiker um Innenminister Wolfgang Schäuble.
So sollen beispielsweise dem Verfassungsschutz per Gesetz sehr viel weitreichendere Kompetenzen eingeräumt werden, als bisher. Die Bundesschnüffelbehörde soll Polizei-Status erhalten und erhielte damit unweigerlich die Gestalt einer Behörde in der Tradition der DDR-Staatssicherheit. Aus der Süddeutschen Zeitung ist Folgendes zu entnehmen: „Der Verfassungsschutz, also der Inlandsgeheimdienst, soll künftig Computer online durchsuchen dürfen. Bisher darf das nur das Bundeskriminalamt. Der Verfassungsschutz soll zudem auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugreifen dürfen. Das dürfen bislang nur Polizei und Justiz (…). Dem Verfassungsschutz sollen schließlich Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden. Außerdem will der Ministeriums-Katalog den genetischen Fingerabdruck als “erkennungsdienstliche Standardmaßnahme” einführen. Bisher ist er nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung nach Anordnung eines Richters erlaubt. Künftig würde also auch Ladendieben und Kleinbetrügern ein genetischer Fingerabdruck genommen.“
Zudem soll es eingeschleusten V-Leuten bald offiziell gestattet sein, im Auftrag des Staates „szenetypische“ Straftaten, zu begehen. „Damit reagiert man auf alte Forderungen der Sicherheitsbehörden, die es für notwendig halten, den eingeschleusten Ermittlern zumindest einfache Diebstähle, Betrügereien und Körperverletzungen zu erlauben; sie sollen sich so im kriminellen Milieu als “unverdächtig” beweisen können“, so die Süddeutsche Zeitung.
Es dürfte jedem Zeitgenossen, der sich mit diesem Staat und seinen Institutionen auch nur kritisch auseinandersetzt, einleuchten, dass sich, sollte auch nur ein Teil dieser Forderungen nach den Wahlen in die Tat umgesetzt werden, damit für die Behörden des Systems ganz neue Möglichkeiten ergeben, oppositionelle Regungen zu bekämpfen und zu unterdrücken.
War die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes bisher schon dubios und stets hart am Rande der gesetzlichen Möglichkeiten, so würden die neuen Vorschriften das Bespitzeln und Überwachen jeder noch so kleinen Regung potentieller „Staatsfeinde“ durch die dem Bundesinnenminister direkt unterstellte Verfassungsschutz-Behörde per Gesetz legitimieren.
Staatlicher Willkür im Kampf gegen Oppositionelle, insbesondere also gegen so genannte „Rechtsextremisten“, wäre damit offiziell Tür und Tor geöffnet, was der BRD endgültig die ohnehin schon löchrige Maske vom „freiheitlichen Rechtsstaat“ vom Gesicht reißen würde. Die DDR lässt grüßen…
Unsere Meinung: Verfassungsschutz abschalten – Wir wollen Freiheit!
Kein Schüler, kein Student, aber auch kein Wissenschaftler oder Laie soll an endgültig bewiesene Tatsachen glauben, auch wenn es so in den Lehrbüchern dargestellt wird!