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Richard von Weizsäcker, 1981
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Aktualisierung: 01.08.2010
 


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Koblenzer Klüngel ist sich einig - OVG weißt Klage wegen Auflösung einer Geburtstagsfeier ab!

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Wie erst heute durch das Oberverwaltungsgericht selber veröffentlicht, wurde der Beschluß zur Klageabweisung bereits am 13.10. gefasst.

Demnach sieht das OVG die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes (ebenfalls Koblenz) - oh Wunder - als richtig an und läßt keine Klage zu. Der Polizeieinsatz im November letzten Jahres ist damit also gedeckt - oh Wunder! Bei der Beweisaufnahme im Verwaltungsgerichtsstreit gab es etliche Unstimmigkeiten und gegenläufige Aussagen seitens der eingesetzten Polizeibeamten. Auch zu erwähnen ist, daß der Einsatzbefehl nicht eingesehen werden konnte, weil darauf - oh Wunder - ein Sperrbeschluß des rheinland-pfälzischen Innenministeriums besteht, was die Vermutung nahelegt, daß aus diesem Einsatzbefehl klar hervorgehen würde, daß die Geburtstagsfeier mit allen Mitteln aufzulösen sei.


Was dies für künftige Geburtstage heißt ist noch nicht absehbar. Aber wenn die Polizei sich nicht mehr an geltendes Recht halten muß und Gruppen von Deutschen nur aufgrund ihrer politischen Einstellung kriminalisieren darf stellt sich die Frage, welches Recht man noch beachten muß!

Quelle: http://www.ab-mittelrhein.info/



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30.10.2009: Koblenzer Klüngel ist sich einig - OVG weißt Klage wegen Auflösung einer Geburtstagsfeier ab! - Nationale Sozialisten aus Mainz-Bingen - Koblenzer Klüngel ist sich einig - OVG weißt Klage wegen Auflösung einer Geburtstagsfeier ab! - © by Das Deutsche Volk