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Aktualisierung: 07.09.2010
 


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Innenminister Schünemann schlägt Verfassungsbruch vor

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Es ist keine neue Erkenntnis, daß die letzten Erfolge der NPD für die etablierten Parteien ein Ärgernis sind. Mit ihrem groß angelegten Verbotsverfahren sind sie vor einigen Jahren vom Bundesverfassungsgericht ausgebremst worden. Vor einer Neuauflage dieses Verfahrens scheuen die System-Parteien zurück, da sie in diesem Fall befürchten müßten, daß der neuerliche Vorstoß mit einem eindeutigen Freispruch der NPD enden würde. Nun müssen also andere Mittel her. Angriffsziel sind hier besonders die Finanzmittel. Gerne möchte man die Partei „finanziell trockenlegen“ und scheut in diesem Zusammenhang nicht einmal vor dem Verwenden eindeutig verfassungsfeindlicher Mittel zurück.

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann hatte von der Innenministerkonferenz (IMK) den Auftrag bekommen, unter der Umgehung der Initiierung eines Verbotsverfahrens ein Mittel gegen die NPD zu finden.
Am Mittwoch präsentierte er nun ein Gutachten des Staatsrechtlers Volker Epping aus Hannover, in dem eine Verfassungsänderung angeregt wird, um die NPD von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Epping schlug vor, den Ausschluß an „Bestrebungen von Parteien gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ zu knüpfen. Diese Bedingung liegt ihm zufolge unterhalb der Schwelle, die das Bundesverfassungsgericht für ein Parteienverbot formuliert hat, wonach es konkrete Pläne geben und ein aggressiv-kämpferisches Handeln nachgewiesen werden muß.

Was hier so akademisch verklausuliert daherkommt, ist nichts Geringeres als die Aufforderung zu einem Verfassungsbruch. Nicht ohne Grund sieht das Grundgesetz für Parteien eine hohe Hürde hinsichtlich ihrer Verbote vor. Ausdrücklich soll hier politischer Mißbrauch und Willkür seitens der jeweils regierenden Parteien gegen unliebsame Konkurrenten ausgeschlossen werden. Es reicht eben nicht aus, wenn Regierungsparteien über die angebliche Verfassungsfeindlichkeit einer Partei schwadronieren. Für ein Verbot ist ausschließlich das Bundesverfassungsgericht unter Berücksichtigung klarer gesetzlicher Maßgaben zuständig. Erkennt dieses ein aggressiv-kämpferisches Handeln gegen die verfassungsmäßige Ordnung, dann wird es dem Verbotsantrag zustimmen. Solange dieses Verfahren aber nicht beim Gericht eingeleitet wurde, solange gilt für die NPD derselbe verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz wie gegenüber anderen Parteien – die Rechte und Pflichten aus der Parteienfinanzierung einbegriffen.

Den Schritt der Einleitung eines Verbotsverfahrens zu gehen, scheuen die Regierungsparteien offensichtlich, weil sie selbst nicht an die Überzeugungskraft ihrer dann vorzulegenden Beweise glauben. Trotzdem wollen sie eine Klausel in die Verfassung hineinnehmen, die Parteien aus der Parteienfinanzierung ausschließen sollen, die nach Ansicht der herrschenden Meinung „gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ stehen. Hier soll also über einen Umweg die Zuständigkeit des Verfassungsgerichtes beschnitten werden und in die Hand interessensgesteuerter Parteipolitiker gegeben werden. Wer solche Gedanken erwägt, zeigt, daß er es ist, die die demokratische Grundordnung vergewaltigt und damit klare Verfassungsbrüche begeht.

Bedenken zu den Vorschlägen Schünemanns kommen daher auch aus den Reihen der etablierten Parteien.
Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), nannte den Vorschlag, zu dem Schünemann der gegenwärtig in Potsdam tagenden Innenministerkonferenz ein Gutachten vorlegen will, eine «Pseudo-Lösung».

Edathy sagte der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Donnerstagausgabe): «Der Vorstoß Schünemanns ist ein Placebo. Ich habe erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, daß man einer nicht verbotenen Partei die staatlichen Zuschüsse entziehen kann.» Schünemann scheue offenbar davor zurück, ein erneutes Verbotsverfahren anzustrengen, obwohl nur das dem Geist der Verfassung entspräche. «Wer die NPD für verfassungswidrig hält, muß sie verbieten und sollte keine Pseudo-Lösung anbieten.»

Der FDP-Innenexperte Max Stadler sagte der «Braunschweiger Zeitung» (Donnerstagausgabe): «Daß die NPD staatliche Gelder erhält, ist ärgerlich - aber ich bin skeptisch, daß der Weg über den Ausschluß von der Parteienfinanzierung gangbar ist.» Solange die NPD nicht verboten sei, sei sie rechtlich mit anderen Parteien gleichzustellen, sagte Stadler. Dennoch werde die FDP den Vorschlag prüfen.

Der Bundesgeschäftsführer der Linkspartei, Dietmar Bartsch, nannte den Vorstoß halbherzig. «Das Grundgesetz kennt nur verbotene und legale Parteien; halb verbotene gibt es nicht«, sagte er der »Hannoverschen Allgemeinen Zeitung” (Donnerstagausgabe). Deshalb erscheine fraglich, ob die Grundgesetzänderung vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben würde.

Es bleibt also abzuwarten, ob die im Moment tagende Innenministerkonferenz Schünemanns Vorschlägen zum Verfassungsbruch stattgeben wird.

Quelle: www.deutsche-stimme.de/ds/





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