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Aktualisierung: 31.07.2010
 


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EU-Reformvertrag könnte am Bundesverfassungsgericht scheitern

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In dieser Woche verhandelt das Bundesverfassungsgericht über verschiedene Verfassungsbeschwerden gegen den sogenannten Vertrag von Lissabon.

Sowohl der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler als auch die Linksfraktion im Deutschen Bundestag haben sich in einer Organklage an das höchste deutsche Gericht gewandt, weil sie den Vertragsentwurf der Europäischen Union für verfassungswidrig halten. Nach den Auffassungen der Kläger gibt der Bundestag mit dem Abkommen zu viel Macht an die EU ab, die außerdem ein Demokratiedefizit habe. Mit ihrer Klage wollen die Kläger daher die Ratifizierung des Vertrages verhindern.

Heute fand erst einmal eine Anhörung statt, an der sowohl Bundesaußenminister Steinmeier als auch Bundesinnenminister Schäuble teilnahmen. Beide verteidigten – wie nicht anders zu erwarten – das europäische Vertragswerk. „Der Vorwurf der Entstaatlichung verkennt vollkommen den Vertrag von Lissabon“, behauptete Steinmeier. Die EU-Mitglieder blieben die Herren der Verträge zwischen Staaten.Schäuble wies darauf hin, daß die Bundesrepublik bereits im Hinblick auf eine europäische Einigung gegründet worden sei. Deutschland könne jederzeit aus der EU austreten. „Der Vertrag beeinträchtigt die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland nicht.“

Anders als die EU-Erfüllungspolitiker scheinen es aber die Karlsruher Richter zu sehen. Mehrere der acht Karlsruher Richter ließen am Dienstag überraschend deutlich Zweifel am EU-Reformvertrag von Lissabon durchblicken. Der Berichterstatter in dem Verfahren, Verfassungsrichter Udo Di Fabio, warf die Frage auf, ob die Übertragung von Kompetenzen an die EU für die Bürger wirklich mehr Freiheit bedeute oder sie vielleicht sogar gefährde. Der Richter und mehrere seiner Kollegen stören sich offenbar besonders an der geplanten Kompetenz für die EU, auch im Strafrecht neue Paragraphen erlassen zu können. Bislang oblag das lediglich dem Bundestag.

Für die Vertragsbefürworter könnte es daher sehr eng werden: Falls das Bundesverfassungsgericht inhaltliche Änderungen am Lissabonner Vertrag verlangen sollte, wäre dieser vermutlich gescheitert. Daß es nach einem entsprechenden Richterspruch aus Karlsruhe neue Verhandlungen und Abstimmungen in allen 27 EU-Staaten gibt, ist äußerst unwahrscheinlich.

Die Sitzung wird heute fortgesetzt. Eine Entscheidung des Zweiten Senates unter Vorsitz von Gerichtsvizepräsident Andreas Voßkuhle könnte es im Mai oder Juni geben.

Karlsruhe, den 11.02.2009

Quelle: www.deutsche-stimme.de





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