Nationale Sozialisten aus Mainz-Bingen | Holocaust
2. Was immer auch in der Vergangenheit geschehen sein mag, es berührt nicht das Lebensrecht der deutschen Nation und das Recht der deutschen (Nachkriegs-)Jugend, sich Gedanken über eine kranke Gegenwart und eine andere Zukunft zu machen. 3. Nationalismus, Sozialismus und ihre zwangsläufige Synthese, sind keineswegs ausschließlich auf das III. Reich beschränkt: Die erste national-sozialistische Partei wurde bereits 1880 gegründet; seine Vordenker reichen weit vor Hitler zurück und auch die NSDAP und ihre Funktionäre waren keineswegs ein blindgläubiger monolithischer Block, wie nicht zuletzt die Ausschaltung zahlreicher in Opposition zu Hitler stehender Nationalsozialisten 1934 zeigt. 4. Bevor jedoch überhaupt von deutscher Schuld und Verbrechen des Faschismus gesprochen werden kann, muss fern von wirtschaftlicher Interessen und politischer Erpressung vorurteilsfrei geklärt werden, was, wie und warum damals tatsächlich geschehen ist - genau das aber, nämlich eine wirkliche Aufarbeitung, wird in der BRD seit vielen Jahren durch den § 130 StGB verhindert: Jeder, der nur in irgendeiner Form und sei es noch so nachvollziehbar Zweifel an dem von oben verordneten Geschichtsbild äußert, wird sofort mit drastischen Strafen zum Schweigen gebracht. Solange aber über Geschichte nicht frei geforscht werden darf, solange die Beurteilung der Verbrechen des III. Reiches nicht objektiv erfolgt, kann von uns auch nicht erwartet werden, Schuld zu bekennen und sich Asche aufs Haupt zu streuen. Nationalismus und Sozialismus - das Bejahen, Bewahren und Beschützen des eigenen Volkes und die Schaffung einer Gemeinschaft des gesamten Volkes im inneren - in diesem idealistischen Streben können wir nichts Verbrecherisches erkennen. |