"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Artikel 146 "GG"
Über den Rechtsstatus informieren die jeweiligen Veranstalter. Sollte eine Veranstaltung verboten werden, weisen wir nach bekannt werden auf das Verbot hin, lassen den Aufruf aber zu Dokumentationszwecken online. » Ältere Veranstaltungen
Kein Schüler, kein Student, aber auch kein Wissenschaftler oder Laie soll an endgültig bewiesene Tatsachen glauben, auch wenn es so in den Lehrbüchern dargestellt wird!